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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Aalen
Die Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle wurden zum 01.07.2025 geändert.
Anträge und Erklärungen sowie Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe werden ab dem 01.07.2025 nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen.
Zu den nachfolgenden Zeiten ist nun unter der Telefonnummer 07361/9651-14 eine Terminvereinbarung möglich:
Montag: von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Mittwoch: von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
In eilbedürftigen unaufschiebbaren Fällen (Gewaltschutz, Räumungsschutz etc.) werden die Anträge auch weiterhin ohne
Terminvereinbarung aufgenommen. In diesen Fällen ist die Zentrale telefonisch erreichbar.
Anträge auf Beratungshilfe können auch schriftlich gestellt werden. Vordrucke erhalten die Bürger im Internet auf der
Homepage des Amtsgerichts Aalen oder bei den Wachtmeistern.
Anschrift
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Strasse 9 und 7
73430 Aalen
Die Gerichtskasse / Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Aalen wurde 2017 geschlossen. Barauszahlungen (z.B. von Zeugenauslagen) sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Vorzunehmende Einzahlungen können dann nur noch per Verrechnungsscheck, Überweisung (oder mittels aufgebrachtem Gebührenstempel) erfolgen.
Die nächstgelegenen Gerichtskassen / Gerichtszahlstellen, bei denen Bareinzahlungen (in zulässiger Höhe) erfolgen und Gebührenstempelmarken erworben werden können finden Sie beim Amtsgericht Ellwangen (die Öffnungszeiten können Sie der Homepage des Amtsgerichts entnehmen).
Darüber hinaus ist bei der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd, Herlikofer Straße 19, 73527 Schwäbisch Gmünd die Zentrale Zahlstelle Justizvollzug angesiedelt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der dortigen Homepage.
