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B e r a t u n g s h i l f e

Das Amtsgericht Aalen ist zuständig, wenn Sie in Aalen, Abtsgmünd, Essingen, Hüttlingen oder Oberkochen wohnhaft sind. 
Bitte beachten Sie, dass Sie Beratungshilfe nur dann mündlich bei Gericht beantragen können, wenn die anwaltliche Beratung noch nicht stattgefunden hat.
Nachträgliche Beratungshilfeanträge sind schriftlich unter Verwendung des Formulars HKR 29 über den Rechtsanwalt bei Gericht einzureichen.

Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle

Dienstag        13:30 – 15:30 Uhr  

Donnerstag    09:30 – 11:30 Uhr           

Bitte unbedingt mitbringen:

Belege über sämtliche mtl. Einnahmen (Lohnabrechnung / ALG-II-Bescheid etc.), sämtliche mtl. Ausgaben (Mietvertrag, Kontoauszüge d. letzten 3 Monate von allen Konten) und sämtliches Vermögen (Lebensversicherungen / Bausparverträge, Sparbücher …)

Unterlagen über Beratungshilfeangelegenheit, also z.B. sämtlicher bisheriger Schriftverkehr mit der Gegenseite / negative Bescheide / Sonstiges                  

 

Ohne die erforderlichen Unterlagen kann ein Beratungshilfeschein nicht erteilt werden! 

Beratungshilfevoraussetzungen:

-       Ihr Vermögen liegt bei max. 10.000,00 EUR

-       Ihr mtl. einzusetzendes Einkommen liegt bei max. 20,00 EUR 

-       Sie haben sich bereits erfolglos bemüht, die Angelegenheit selbst zu regeln

-       es ist keine andere (kostenlose) Hilfsmöglichkeit vorhanden (z.B. Jugendamt,
        Schuldnerberatungsstelle, Mieterschutzbund, etc.)

-       die Rechtswahrnehmung ist nicht mutwillig und erfolgt außerhalb eines gerichtlichen
        Verfahrens

-       Sie haben in derselben Angelegenheit noch keinen Beratungshilfeschein erhalten

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