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B e r a t u n g s h i l f e
Das Amtsgericht Aalen ist zuständig, wenn Sie in Aalen, Abtsgmünd, Essingen, Hüttlingen oder
Oberkochen wohnhaft sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie Beratungshilfe nur dann mündlich bei Gericht beantragen können, wenn die anwaltliche
Beratung noch nicht stattgefunden hat.
Nachträgliche Beratungshilfeanträge sind schriftlich unter Verwendung des Formulars HKR 29 über den Rechtsanwalt bei Gericht
einzureichen.
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle
Dienstag 13:30 – 15:30 Uhr
Donnerstag 09:30 – 11:30 Uhr
Bitte unbedingt mitbringen:
Belege über sämtliche mtl. Einnahmen (Lohnabrechnung / ALG-II-Bescheid etc.), sämtliche mtl. Ausgaben (Mietvertrag, Kontoauszüge d. letzten 3 Monate von allen Konten) und sämtliches Vermögen (Lebensversicherungen / Bausparverträge, Sparbücher …)
Unterlagen über Beratungshilfeangelegenheit, also z.B. sämtlicher bisheriger Schriftverkehr mit der Gegenseite / negative Bescheide / Sonstiges
Ohne die erforderlichen Unterlagen kann ein Beratungshilfeschein nicht erteilt werden!
Beratungshilfevoraussetzungen:
- Ihr Vermögen liegt bei max. 10.000,00 EUR
- Ihr mtl. einzusetzendes Einkommen liegt bei max. 20,00 EUR
- Sie haben sich bereits erfolglos bemüht, die Angelegenheit selbst zu regeln
- es ist keine andere (kostenlose) Hilfsmöglichkeit vorhanden (z.B. Jugendamt,
Schuldnerberatungsstelle, Mieterschutzbund, etc.)
- die Rechtswahrnehmung ist nicht mutwillig und erfolgt außerhalb eines gerichtlichen
Verfahrens
- Sie haben in derselben Angelegenheit noch keinen Beratungshilfeschein erhalten